Tabletkonzept
In den vergangenen Jahren haben sich viele neue Möglichkeiten in der Ausgestaltung von Lehr- und Lernprozessen ergeben. Insbesondere digitale Medien wie Smartphones oder Tablets haben längst Einzug in den Alltag nahezu aller Menschen gehalten – die fortschreitende Digitalisierung vieler Lebensbereiche ist nicht wegzudiskutieren und bietet großartige Potentiale, aber auch Herausforderungen.
Am Marianum binden wir daher digitale Medien im alltäglichen Unterricht gerne und intensiv ein, legen aber Wert darauf, dass „klassische Bildungsinhalte" nicht leiden.
Nach vielen Jahren Erfahrung möchten wir ab dem Schuljahr 2022/2023 unser Tabletkonzept anpassen und nun allen Schülerinnen und Schülern ab Klasse 8 die Nutzung eines eigenen Tablets im Schulunterricht und zu Hause für schulische Zwecke ermöglichen. Die folgenden FAQs sollen die wichtigsten Fragen zu diesem Konzept beantworten.
Welche Erfahrungen hat das Marianum bislang zur Nutzung von Tablets im Unterricht gemacht?
Seit 2016 haben wir Erfahrungen mit zahlreichen Tabletklassen am Marianum. Die Schülerinnen und Schüler dieser Tabletklassen haben ab der Jahrgangsstufe 8 im Unterricht mit eigenen Tablets (iPads) gearbeitet. Allen anderen Lerngruppen standen und stehen weiterhin mehrere Tabletkoffer für den Einsatz im Unterricht zur Verfügung.
Seit 2020 dürfen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 ein eigenes Tablet im Unterricht nutzen. In der gymnasialen Oberstufe hat sich die Arbeit mit eigenen Tablets schon viele Jahre bewährt.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Einsatz digitaler Medien im Schulunterricht auf die Anforderungen weiterführender Schulen sowie der Arbeits- und Berufswelt sehr gut vorbereitet. Am Ende ihrer Schullaufbahn verfügen unsere Schülerinnen und Schüler über außergewöhnlich gute Fähigkeiten in der Informationsbeschaffung, der digitalen Kommunikation sowie der kreativen Darstellung und Veranschaulichung komplexer Sachverhalte.
Sind die Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Medien geschult und entsprechend ausgestattet?
Alle unsere Lehrerinnen und Lehrer verfügen über ein dienstliches iPad, sind über dienstliche E-Mail-Adressen erreichbar und der digitale Austausch von Materialien erfolgt über unsere datenschutzkonforme Cloud. Unser Lernportal mit integriertem Messenger verbindet die Mitglieder der Schulgemeinde digital.
Das Marianum schult regelmäßig alle Lehrkräfte im Umgang mit Tablets im Unterricht. Unser schulinterner alljährlicher Medienbildungstag dient dem Austausch des Kollegiums untereinander und der Entwicklung und Reflexion aktueller Möglichkeiten und Konzepte. Auf zahlreichen externen Fortbildungen sammeln wir zudem Ideen für unseren Unterricht und evaluieren kontinuierlich unsere Konzepte.
Wie ist die technische und digitale Infrastruktur am Marianum ausgebaut?
Die technische und digitale Infrastruktur am Marianum ist in den letzten Jahren enorm aufgewertet worden. Neben einem Glasfaser-Internetzugang verfügen wir über flächendeckendes WLAN auf dem gesamten Campus sowie eine hochwertige Netzinfrastruktur mit schneller Server- und Netzwerktechnik. Alle Klassen- und Kursräume sind mit einer hochwertigen Beamer- und Audioanlage mit drahtloser Verbindung ausgestattet.
Warum wird das bisherige Konzept der reinen Tabletklassen nicht fortgeführt?
Die große Zahl an Interessierten der letzten zwei Jahre und auch die Enttäuschung derer, die nicht als Tabletklasse ausgewählt wurden, haben uns dazu bewogen, die vorhandenen Konzepte weiterzuentwickeln und miteinander zu verbinden. Die praktisch erworbenen Kompetenzen unserer seit Jahren digital unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen, externe Evaluationen und die Bildung einer Steuergruppe „Tabletnutzung“ haben uns erlaubt, auf Bewährtem aufbauend, planvoll und erfahrungsorientiert ein neues „Tabletkonzept 2.0“ für das Marianum zu entwickeln. Wir haben uns daher für diesen Weg entschieden und möchten allen Kindern und Jugendlichen den Einsatz eines eigenen Tablets auf freiwilliger Basis im Unterricht ab den Weihnachtsferien in der Klasse 8 ermöglichen.
Was sind die Leitlinien und Ziele des Tabletkonzepts 2.0?
Die Förderung der Persönlichkeitsbildung und die Vermittlung von Unterrichtsinhalten haben für uns traditionell den höchsten Stellenwert und alle am Marianum sind sich dieser Verantwortung bewusst. Wir betrachten Tablets daher als „digitale Lernbegleiter“ und unterstützendes Medium, die jedoch keineswegs ein Selbstzweck sind. Folgerichtig sollen die Geräte auch zukünftig den Charakter eines „unauffälligen Helfers“ einnehmen und nicht selbst zum Mittelpunkt des Geschehens werden.
Ab welchem Zeitpunkt dürfen die Schülerinnen und Schüler ein eigenes Tablet verwenden?
Am Marianum findet in aller Regel zu Beginn der Jahrgangsstufe 8 ein Wechsel der Klassenlehrkraft und der meisten Haupt- und Nebenfachlehrerinnen und -lehrer statt. In diesem Zusammenhang beobachten wir Entwicklungen im persönlichen Bereich der Schülerinnen und Schüler, aber auch in der Klassengemeinschaft. Wir möchten diesen Entwicklungsprozess aktiv begleiten und unseren Schülerinnen und Schülern Raum für ihre individuellen Bedürfnisse geben, die sich in diesem Zeitraum zeigen. Wir haben uns daher entschieden, dass erst nach den Weihnachtsferien in der Klasse 8 eigene Tablets im Unterricht verwendet werden können. So haben die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern, ausreichend Zeit für ihre Orientierung und die Entscheidung, wie zukünftig Arbeitsprozesse gestaltet und möglicherweise verändert werden können. Ein späterer Einstieg in die Arbeit mit einem eigenen Tablet wird danach jeweils nach den Sommer- und Weihnachtsferien möglich sein. (Ausnahme: Nach den Weihnachtsferien in der Klasse 10 ist kein Einstieg möglich.)
Wie werden die Tablets im Unterricht eingesetzt?
Die Tablets unterstützen als „Multifunktionswerkzeug“ unsere Schülerinnen und Schüler bei einer ganzen Reihe von Aufgaben. Sie werden im schulischen Alltag beispielsweise zur digitalen Heftführung verwendet. Außerdem ermöglichen wir den Erwerb digitaler Lizenzen für einen immer größer werdenden Teil der Schulbücher. Zudem wird über die Geräte die digitale Verteilung von Lernmaterialien (wie z. B. Arbeitsblätter, Videos, Links …) realisiert und die Kommunikation über unsere Lernplattform Marianum Talk ermöglicht. Darüber hinaus dienen die Tablets der Recherche, der Erstellung von Präsentationen und Erklärvideos und der Wiedergabe von Video- und Audiodateien im Fremdsprachenunterricht. Sie unterstützen beim Vorstellen der Hausaufgaben und erlauben eine Archivierung aller Lernmaterialien über das Schuljahr hinaus. So bleiben die Schülerinnen und Schüler organisiert und können jederzeit bereits Gelerntes nachschlagen. Zuletzt unterstützen spezielle Lernapps wie Vokabeltrainer und Lernspiele das Vertiefen der Unterrichtsinhalte zu Hause und bieten eine abwechslungsreiche Alternative zum traditionellen Lernen. Dies wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler aus, da die digitalen Möglichkeiten Lernprozesse oft spannender gestalten, als dies mit traditionellem „Pauken“ der Fall wäre.
Entsteht Schülerinnen und Schülern ohne Tablet ein Nachteil?
Die Einsatzmöglichkeiten von Tablets im Unterricht sind vielfältig und der Unterricht wird sich durch den Einsatz digitaler Medien verändern. Ganz wichtig ist uns allerdings der Grundsatz, dass keine Schülerin und kein Schüler durch die Verwendung oder Nicht-Verwendung eines Tablets einen Vor- oder Nachteil erfährt. Wir werden alle zum gleichen Ziel führen, wenn auch die Wege leicht verschieden sein werden. Aus der Erfahrung wissen wir, dass sich die Arbeitsweise („Workflow“) der Schülerinnen und Schüler mit einem Tablet verändern wird. Nach wie vor werden aber auch Kopien für die Schülerinnen und Schüler ohne Tablet verteilt. Schriftliche Leistungsnachweise werden in den allermeisten Fällen weiterhin analog angefertigt und alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse können unabhängig von der Nutzung eines Tablets an allen Lernprozessen uneingeschränkt teilhaben.
Sind digitale Lizenzen für Schulbücher verfügbar?
Seit dem Schuljahr 2021/22 ermöglichen wir den Erwerb digitaler Lizenzen für einen Teil der Schulbücher, wodurch der Schulranzen leichter wird. Das gedruckte Lehrwerk wird nach wie vor eingesetzt und durch die digitale Lizenz ergänzt. Hierbei entstehen Mehrkosten, die anteilig von den Eltern getragen werden müssen. Im Schuljahr 2022/2023 beträgt der Eigenkostenanteil für alle digitalen Lizenzen zusammen 5 €.
Welche Tablets sind überhaupt für den Einsatz im Unterricht zugelassen und warum?
Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen, der Einheitlichkeit und der Kompatibilität mit unserer technischen Infrastruktur verwenden wir am Marianum ausschließlich iPads.
Was kostet ein iPad und welche weiteren Kosten entstehen?
Ein für den Unterricht völlig ausreichend ausgestattetes iPad (iPad 9. Generation mit 64 GB) kostet derzeit ca. 360 € (Stand Oktober 2022). Hinzu kommen die Kosten für einen Apple Pencil (ca. 99 €) und eine Schutzhülle (ca. 30 €). Wir empfehlen die Verwendung dieses Zubehörs.
Für die Verwaltung der iPads arbeiten wir mit der Firma Jamf zusammen. Es fallen daher Verwaltungskosten von derzeit ca. 18 € für insgesamt drei Jahre an (Stand 2022).
Wem gehören die iPads?
Die iPads sind Eigentum der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler.
Wie werden ein verantwortungsvoller Umgang und eine sinnvolle Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler sichergestellt?
Ein verantwortungsvoller Umgang mit den iPads und eine Nutzung für schulische Zwecke sind uns ein großes Anliegen. Aus pädagogischer Verantwortung und aus jahrelanger Erfahrung wissen wir, dass die Nutzung digitaler Medien für Schülerinnen und Schüler auch ein Ablenkungspotential darstellt. Daher werden die iPads aus pädagogischer Begründung vorkonfiguriert. Wir versprechen uns davon eine Minimierung der Ablenkung sowohl in der Schule als auch zu Hause sowie einen wirksamen Schutz vor kinder- und jugendgefährdenden Inhalten:
- Die Installation von Spielen und wenigen Social-Media-Apps wird nicht möglich sein. Wir behalten uns außerdem vor, weitere Apps, Dienste oder App-Kategorien, die den Unterricht negativ beeinflussen, auszuschließen (für alle Schülerinnen und Schüler oder für einzelne Klassen).
- Ein Jugendschutzfilter ist dauerhaft aktiv.
- Die Verwendung des Classroom-Managers erlaubt den Lehrkräften - für die Schülerinnen und Schüler ersichtlich - während des Unterrichts die Aufmerksamkeit ihrer Schülerinnen und Schüler zu lenken, die Geräte vorübergehend zu sperren und den Bildschirm einzusehen. So kann die Lehrkraft pädagogisch eingreifen.
Diese schützende Konfiguration wird mit Hilfe eines Profils vorgenommen, welches wir auf dem iPad installieren. Ohne dieses Profil ist die Nutzung eines iPads in der Schule nicht gestattet.
Welche Einschränkungen bestehen für die Schülerinnen und Schüler zu Hause?
Das Gerät ist für den privaten Gebrauch, bis auf wenige oben genannte Einschränkungen, umfangreich nutzbar. Es gibt aktuell keine technische Möglichkeit, die notwendigen Einschränkungen (Jugendschutzfilter, Social-Media-Apps, Spiele) nur während der Schulzeit vorzunehmen. Daher gelten diese auch im privaten Bereich. Auch hier wird also die Ablenkung durch Social Media und Spiele sowie die Anzeige von zugehörigen Benachrichtigungen unterbunden.
Warum sind die Beschränkungen durch das Profil notwendig?
Ein vertrauensvoller Umgang im Lehrer-Schüler-Verhältnis ist für uns von zentraler Bedeutung. In den letzten Jahren beobachten wir, dass digitale Medien gerade junge Menschen in ihrer Konzentration stark ablenken können. Gleichzeitig können nicht alle Jugendlichen das Ablenkungspotential einschätzen. In unserem pädagogischen Bemühen verstehen wir es daher als Hilfestellung, bestimmte Einschränkungen vorzunehmen. Die Beschränkungen des Profils enden nach der Jahrgangsstufe 10. In der gymnasialen Oberstufe erwarten wir dann einen altersangemessenen, stärker auf Eigenverantwortung basierenden Umgang mit digitalen Medien.
Können die Administratoren der Schule oder die Lehrerinnen und Lehrer Daten auf dem iPad einsehen oder dieses im häuslichen Bereich überwachen?
Die auf dem iPad vorhandenen Daten sind für die Administratoren und auch die Lehrerinnen und Lehrer nicht von außen einsehbar. Über den Classroom-Manager können die Lehrkräfte den Bildschirm des iPads einsehen, allerdings nur in Bluetooth-Reichweite. Diese Einsicht wird den Schülerinnen und Schüler in Echtzeit angezeigt.
Welche konkreten Nutzungsvereinbarungen gelten für die Schülerinnen und Schüler in der Schule?
- Wir bringen unsere Tablets stets aufgeladen und betriebsbereit mit in die Schule.
- Wir sind für unsere Geräte verantwortlich und unterstützen uns bei technischen Problemen gegenseitig.
- Wir halten auf unseren Geräten Ordnung und achten auf ausreichend freien Speicher.
- Wir sind selbst für die auf unserem Tablet gespeicherten Daten verantwortlich und führen regelmäßige Backups (Datensicherungen) durch.
- Wir nutzen in der Schule keine Spiele, soziale Medien oder andere vergleichbare Apps; wir schauen keine (Unterhaltungs-)Videos und hören keine (Unterhaltungs-)Musik.
- Wir schützen andere und uns vor Cybermobbing und gehen höflich und respektvoll miteinander um.
- Wir verwenden keine pornographischen, rassistischen oder sonstigen verbotenen Daten.
- Wir achten das Persönlichkeitsrecht und fotografieren/filmen keine Personen oder Werke ohne Erlaubnis.
- Wir achten das Urheberrecht und geben die Leistung anderer nicht als unsere eigene aus.
- Wir teilen Inhalte mit der Öffentlichkeit nur nach Absprache mit der Lehrkraft.
- Schwerwiegende Verstöße gegen diese Vereinbarungen melden wir einer Lehrkraft des Vertrauens.
Empfiehlt das Marianum die Nutzung eines eigenen iPads für alle Schülerinnen und Schüler?
Mit der Entscheidung, grundsätzlich jeder Schülerin und jedem Schüler den Tableteinsatz ab der Klasse 8 zu ermöglichen, legen wir viel Vertrauen, aber auch Verantwortung in die Hände der Eltern und auch in die der Schülerinnen und Schüler. So ist es in Zukunft nicht mehr alleine unsere Entscheidung, welche Klassen pädagogisch begründet Tabletklasse werden. Vielmehr bedarf es einer individuellen Einschätzung für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler und der vertrauensvollen Kommunikation mit den Eltern, um zu dieser Einschätzung zu gelangen.
Eltern sollten daher sorgfältig abwägen, ob sich ihr Kind durch die Arbeit mit digitalen Medien motiviert fühlt und sollten dies bitte nicht in erster Linie von der Entscheidung der Freunde bzw. Klassenkameraden abhängig machen. Die Präferenzen zur Nutzung digitaler Arbeitsgeräte sind unserer Erfahrung nach individuell verschieden und niemand kann eine pauschale Empfehlung für den Einsatz von Tablets im Unterricht aussprechen und einen damit verbundenen schulischen Lernerfolg garantieren. An dieser Stelle liegt es bei den Eltern, zu überlegen, ob sich eine digitale Arbeitsweise zum jetzigen Zeitpunkt bereits für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler eignet oder (noch) nicht. Gegebenenfalls kann die Klassenlehrkraft beratend zur Seite stehen.
Welche Hinweise und Informationen geben wir Eltern für die häusliche Nutzung der iPads?
Da die Schülerinnen und Schüler ihre iPads auch zu Hause nutzen, brauchen wir nicht nur klare Absprachen innerhalb der Schule, sondern auch zwischen den Eltern und ihren Kindern. Eltern sind im Gespräch mit ihren Kindern für die sinnvolle Mediennutzung zu Hause verantwortlich. Sie sollten deshalb klare Vereinbarungen zur Mediennutzung treffen. Das kann auch schriftlich erfolgen, wie die Seiten von https://www.mediennutzungsvertrag.de oder http://www.klicksafe.de/eltern/ nahelegen.
Technische Möglichkeiten zur Begrenzung der Bildschirmzeiten und zum Blockieren von Apps sind von Seiten der Eltern zudem möglich und können leicht über die Einstellungen des iPads festgelegt werden. Dort können Eltern einen Code vergeben, mit welchem Änderungen vorgenommen sowie Auszeiten und App- und Kommunikationslimits (z. B. von abends bis morgens) definiert werden können. Dieser sollte sich unbedingt vom Entsperrcode unterscheiden und dem Kind natürlich nicht bekannt sein.
Für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sind vielfältige Hobbys mit Freundinnen und Freunden, Sport und Musik von herausragender Bedeutung. Insofern dürfen Smartphones, Tablets, Spielekonsolen und sonstige Bildschirmmedien niemals zur einzigen Beschäftigung werden. Nachts brauchen Kinder und Jugendliche einen ruhigen Schlaf fernab von jedweden Bildschirmmedien.
Wir bitten Eltern und Kinder darum, sich regelmäßig über Bildschirmzeiten, Onlineaktivitäten und Kontakte auszutauschen und altersgemäß über problematische Inhalte im Internet zu sprechen. Gleichzeitig sollten Eltern die zunehmende Selbstständigkeit und persönlichen Grenzen ihrer Kinder respektieren. Familien sollten einen besonderen Vertrauensraum bieten, indem man offen und ehrlich ohne Angst auch über mögliche Negativerfahrungen sprechen kann.
Wie werden die Schülerinnen und Schüler an die Arbeit mit Tablets herangeführt?
Bereits bevor die Schülerinnen und Schüler eigene Tablets ab der Jahrgangsstufe 8 einsetzen können, gibt es verschiedene Angebote, z. B. einen Elternabend „Jugendmedienschutz“ oder verschiedene Unterrichtssequenzen zum Thema „Internetsicherheit“. Die konkrete Nutzung eines iPads zu unterrichtlichen Zwecken soll im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 ausprobiert werden können. Hier haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, verschiedene Apps und deren Nutzen, den Stift und die Möglichkeiten des Austauschs von Daten kennenzulernen. Basierend auf diesen Erfahrungen entwickeln die Schülerinnen und Schüler eine Vorstellung, wie der konkrete Einsatz im Unterricht aussehen kann.
Welche Konsequenzen sind bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen vorgesehen?
Pädagogische Gespräche und Ordnungsmaßnahmen stellen die geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Schule sicher. Sie kommen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Anwendung, wenn Schülerinnen oder Schüler ihre Pflichten verletzen.
- Bei kleineren Verstößen wird der Schüler oder die Schülerin durch die verantwortliche Lehrkraft auf diese Nutzungsvereinbarungen hingewiesen und ermahnt.
- Bei wiederholten kleineren Verstößen kann dem Schüler oder der Schülerin das Tablet durch die verantwortliche Lehrkraft für den Rest der Unterrichtsstunde entzogen werden.
- Bei größeren oder wiederholten Verstößen kann dem Schüler oder der Schülerin das Tablet für den Rest des Unterrichtstages entzogen werden. Das Tablet kann dann nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden. Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin und ggf. die Eltern sind über diesen Vorgang zu informieren. Der Schüler oder die Schülerin muss an diesem Tag ohne Tablet weiterarbeiten.
- Weitergehende Verstöße führen dazu, dass der Schüler oder die Schülerin von der Schulleitung zeitlich befristet von der Tabletnutzung ausgeschlossen wird. Die Eltern werden informiert.
- Bei besonders schwerwiegenden oder wiederkehrenden Verstößen entscheidet die Schulleitung auf Antrag der Klassenkonferenz, ob der Schüler oder die Schülerin gänzlich von der Nutzung eines Tablets im Unterricht ausgeschlossen wird. Ggf. werden darüber hinaus weiterführende Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.
Was muss ich tun, damit mein Kind ein eigenes Tablet im Unterricht nutzen darf?
Wenn sich die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind nach Kenntnisnahme dieser FAQs dazu entschlossen haben, zukünftig ein Tablet als Lernbegleiter einzusetzen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Eltern und ihr Kind müssen die Nutzungsvereinbarungen (als Download auf der Homepage verfügbar: Service >> Downloads) unterschreiben und der Klassenlehrkraft abgeben.
- Es wird ein aktuelles iPad benötigt (siehe „Bestellprozess“).
- Anschließend kann das iPad nach den Sommer- oder Weihnachtsferien im Unterricht verwendet werden (siehe „Bestellprozess“).
Wie funktioniert der Bestellprozess des iPads und des Zubehörs?
Für die Anschaffung der Geräte stehen zwei Varianten zur Verfügung:
- Kauf bei einem lokalen Händler: Bei EFM und MediaMarkt in Fulda können Eltern ein iPad kaufen. Bei diesem Kauf geben diese dem Verkäufer das Informationsblatt für Händler (Service >> Downloads), damit dieser das iPad für den Einsatz am Marianum konfiguriert.
- Unter www.tabletklasse.de können Eltern ein iPad und Zubehör kaufen. Während des Bestellprozesses muss der Name und die Adresse des Marianum Fulda angeben werden. Dann wird auch hier das iPad für den Einsatz am Marianum konfiguriert.
Wann darf ich das iPad nach dem Kauf einschalten?
Das bei einem lokalen Händler oder über www.tabletklasse.de gekaufte iPad wird vom Händler für den Einsatz am Marianum konfiguriert. Diese Konfiguration kann erfahrungsgemäß einige Tage dauern.
Ob das iPad bereits konfiguriert wurde, können Sie auf der folgenden Webseite überprüfen: Abfrage Tablet. Sollte nach einer Woche die Konfiguration noch nicht abgeschlossen sein, kontaktieren Sie bitte zunächst den Händler.
Sollte die Abfrage erfolgreich sein, können Sie das iPad einschalten und einrichten. Im Zuge der Ersteinrichtung wird der Benutzername und das Marianum-Passwort der Schülerin / des Schülers benötigt. Das Profil wird dann direkt auf das iPad geladen und installiert. Im Sperrbildschirm des iPad erscheint nach der Ersteinrichtung "Marianum Fulda" sowie der Name der Schülerin / des Schülers.
Kann auch ein iPad verwendet werden, welches die Eltern bereits besitzen?
In Einzelfällen kann ein bereits vorhandenes iPad verwendet werden. Dieses iPad wird dann nach den Ferien jeweils von der Klassenlehrkraft eingesammelt.
Es muss folgende Kriterien erfüllen: Das iPad darf nicht älter als ein Jahr alt sein, da wir bei einem iPad von einer Nutzungsdauer von mindestens 5-6 Jahren ausgehen. Es muss sich bei der Abgabe im Auslieferzustand (Werkseinstellungen) befinden. Wir konfigurieren dieses iPad dann genau so wie die neu gekauften iPads.
Das Umrüsten der Geräte ist für uns mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Daher bitten wir darum, von dieser Variante nur in Ausnahmen Gebrauch zu machen. Zudem kann es je nach Anzahl der einzubindenden Geräte einige Zeit dauern, bis diese den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.
Generell raten wir vom Kauf gebrauchter Geräte über das Internet ab, da diese aufgrund von Einstellungen durch die Vorbesitzerin oder den Vorbesitzer gegebenenfalls nicht von uns konfiguriert werden können. Diese Einstellungen lassen sich möglicherweise auch nicht über die Werkseinstellungen zurücksetzen. Das iPad kann dann nicht in der Schule verwendet werden.
Welche Mindestanforderungen sind für die genutzten iPads vorgeschrieben?
Die bei den lokalen Händlern und im Onlineshop angebotenen iPads erfüllen alle die notwendigen Mindestanforderungen. Soll ein bereits vorhandenes iPad genutzt werden, so lesen Sie bitte unter „Kann auch ein iPad verwendet werden, welches die Eltern bereits besitzen?“, ob das iPad diesen Mindestanforderungen genügt.
Wo finde ich die zugehörigen Dokumente?
Die von der Schülerin bzw. dem Schüler und von den Eltern zu unterschreibenden und in der Schule abzugebenden Nutzungsvereinbarungen sowie das Informationsblatt für Händler (sollten Sie das iPad bei EFM oder MediaMarkt in Fulda kaufen) finden Sie hier.
Wo erhalte ich Hilfe, wenn das iPad nicht mehr funktioniert?
Ein technischer Support durch die Schule oder einzelne Lehrkräfte ist nicht vorgesehen. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der Tablets sowie die Wahrung des Datenschutzes sind die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte selbst.
Garantiefälle regeln Sie direkt über den Kundenservice der Vertriebspartner als Ihr Vertragspartner.
Wie kann ich GoodNotes 6 mit Familienfreigabe nutzen?
Sollte ihr Kinder noch keine 16 Jahre alt und teil einer Familienfreigabe sein, so muss sich der Familienorganisator nach der Installation von GoodNotes in GoodNotes anmelden, damit das Kind Zugriff auf die eigenen GoodNotes-Dokumente erhält.
Wie wird das Profil vom iPad entfernt, wenn es nicht mehr benötigt wird?
Das Profil wird bei einem Schulwechsel innerhalb der Sekundarstufe I, spätestens mit dem Realschulabschluss, nicht mehr benötigt und kann daher entfernt werden. Hierfür steht die Website http://info.marianumlan.de/tabletaustragung zur Verfügung. Nach der Entfernung des Profils werden alle Beschränkungen aufgehoben
Die Entfernung des Profils ist bei einem Schulwechsel während der Sekundarstufe I mit der Realschulleitung bzw. der IT abzusprechen. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler wird in den letzten Wochen der Jahrgangsstufe 10 die Möglichkeit zur Entfernung des Profils bestehen.
Bevor das Profil entfernt wird, sollten alle wichtigen Daten, insbesondere die digitalen Hefte, in einem Backup gesichert werden.